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Leistungen

Die Fachbereiche der Rechtsanwaltskanzlei Stefan Kranz

Wir beraten Sie gerne


Verkehrszivilrecht

  • Unfallschadenregulierung
  • Schmerzensgeld
  • Kaskoschaden
  • Leasing
  • Gewährleistung


Im Bereich des Verkehrszivilrechts spielt die Unfallschadenregulierung eine zentrale Rolle, bei der es um die finanzielle Abwicklung von Schäden nach Verkehrsunfällen geht, einschließlich der Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld für erlittene körperliche und seelische Leiden. Darüber hinaus umfasst das Verkehrszivilrecht auch die Regelung von Kaskoschäden an versicherten Fahrzeugen, die Abwicklung von Leasingverträgen sowie die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Mängeln am Fahrzeug.

Ordnungswidrigkeitenrecht

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Rotlichtverstoß
  • Fahrverbot
  • Ladungssicherung / Überladung


Das Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich mit Verstößen gegen die öffentliche Ordnung, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstöße, die mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder sogar einem Fahrverbot geahndet werden können. Zudem fallen unter dieses Rechtsgebiet auch Verstöße im Bereich der Ladungssicherung und Überladung von Fahrzeugen, die nicht nur die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden, sondern ebenfalls mit empfindlichen Strafen belegt werden können.

Verkehrsstrafrecht

  • Fahrerflucht
  • Körperverletzung
  • Alkohol / Drogen
  • Entzug der Fahrerlaubnis / MPU


Das Verkehrsstrafrecht umfasst schwerwiegendere Delikte im Straßenverkehr, wie Fahrerflucht oder Körperverletzung infolge eines Unfalls, die strafrechtlich verfolgt werden und zu Freiheits- oder Geldstrafen führen können. Zudem werden Vergehen wie das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss streng geahndet und können neben hohen Bußgeldern auch den Entzug der Fahrerlaubnis oder die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zur Folge haben.

Allgemeines Zivilrecht

  • Kaufrecht
  • Mietrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Inkasso / Forderungseinzug
  • Fernabsatzverträge 


Das Allgemeine Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen in verschiedenen Bereichen, wie Kaufrecht, Mietrecht und Werkvertragsrecht, um faire und gerechte Vertragsbedingungen sicherzustellen. Es umfasst auch den Inkasso- und Forderungseinzug, um Gläubigern zu ermöglichen, ausstehende Zahlungen effektiv einzufordern, sowie Fernabsatzverträge, die besondere Verbraucherrechte bei Geschäften über das Internet oder Telefon garantieren.

Gerne berate ich Sie selbstverständlich auch in Rechtsgebieten, welche hier nicht ausdrücklich aufgeführt sind.

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